Förderprojekte
Regiogeld unterstützt mit jedem Einkauf gemeinnützige Projekte. Gemeinnützige Vereine und soziale Einrichtungen in der Region können als Mitglied des Regiovereins ein Förderprojekt beantragen. Der Vorstand des Regiovereins entscheidet über die Förderwürdigkeit (z.B. Gemeinnützigkeit, Verhältnismäßigkeit) des Projekts. Wird ein Förderantrag bewilligt, wird dieses Projekt in die Projektförderliste des Regiovereins eingetragen und spätestens zum nächsten Quartalsbeginn veröffentlicht.
Bei jedem Eintausch von EURO in RegioMark RheinMosel-Gutscheine kann der Konsument aus der Projektförderliste ein Projekt angeben, das er gefördert haben möchte. Im Verhältnis zum Eintauschwert werden dann dem angegebenen Projekt Förderpunkte angerechnet.
Anteilig der angesammelten Förderpunkte zum Kalenderjahresende fließen die Einnahmen aus dem Spendenkonto, das durch den Regionalbeitrag der rückgetauschten Summe gefüllt wird, den Projekten aus der Projektförderliste zu. Unter der Berücksichtigung, dass die Mindestfördersumme 100 RegioMark beträgt, wird die gesamte Fördersumme ausgezahlt.. Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form von RegioMark-Gutscheinen.
So werden im Kreislauf des Regiogeldes gemeinnützige Projekte gefördert und über die Umsetzung der Projekte regionale Unternehmen beteiligt.